I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz aus Amtshaftung. Hintergrund ist, dass die Beklagte am 20.08.2003 eine Baugestaltungssatzung erlassen hatte, die später vom OVG Lüneburg für unwirksam erklärt worden war. Der Kläger hatte für sein am 18.06.2003 erworbenes Baugrundstück am 11.09.2003 eine Baugenehmigung für ein als Ferienhaus zu nutzendes Doppelhaus beantragt. Diese Baugenehmigung hat der Landkreis W... mit Rücksicht auf die o.g. Baugestaltungssatzung verweigert.
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