LAG Köln - Urteil vom 13.09.2006
3 Sa 475/06
Normen:
GG Art. 3 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ; BGB § 242 § 611 ;
Fundstellen:
BB 2007, 559
NZA-RR 2007, 182
Vorinstanzen:
ArbG Bonn - 1 (7) Ca 1237/05 - 15.12.2005,

Kein Gleichbehandlungsanspruch bezüglich einzelner Vergütungsregelungen bei Ablehnung eines allen Arbeitnehmern angebotenen neuen Standardarbeitsvertrages

LAG Köln, Urteil vom 13.09.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 475/06

DRsp Nr. 2007/1006

Kein Gleichbehandlungsanspruch bezüglich einzelner Vergütungsregelungen bei Ablehnung eines allen Arbeitnehmern angebotenen neuen Standardarbeitsvertrages

»1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt grundsätzlich auch im Bereich der Vergütung. Er greift immer dann ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt.2. Bietet ein Arbeitgeber sämtlichen Arbeitnehmern einen neuen sogenannten Standardarbeitsvertrag (mit teilweise geänderten Vertragsbedingungen) an, kann ein Arbeitnehmer, der dieses Angebot abgelehnt hat, unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht die Gewährung einzelner, für ihn vorteilhafter Bestimmungen des Vertrags verlangen. Eine Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die den neuen Arbeitsvertrag vereinbart und solchen, die am bisherigen Arbeitsvertrag festgehalten haben, ist sachgerecht.«

Normenkette:

GG Art. 3 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ; BGB § 242 § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf eine tarifliche Lohnerhöhung sowie eine tarifliche Einmalzahlung unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten.