OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.05.2007
VII-Verg 14/07
Normen:
GWB § 114 Abs. 2 S. 1 ; GWB § 123 S. 3 ; VgV § 13 Satz 1 ; VgV § 13 Satz 6 ; VOB/A § 28 ;
Vorinstanzen:
2. VK des Bundes - VK 2-21/07 - 24.04.2007,

Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung - Einhaltung der gesetzlichen Wartefrist zur Zuschlagserteilung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - Aktenzeichen VII-Verg 14/07

DRsp Nr. 2007/22464

Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung - Einhaltung der gesetzlichen Wartefrist zur Zuschlagserteilung

1. Wird der Zuschlag vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages erteilt, kann kein Nachprüfungsverfahren mehr durchgeführt werden, wenn der erteilte Zuschlag nicht nichtig ist, beispielsweise durch Nichteinhaltung der 14-tägigen Wartefrist zur Zuschlagserteilung nach § 13 Satz 1 VgV. Diese gesetzliche Frist wird durch eine vom Antragsteller gesetzte Frist zur Abhilfe der diesen ausschließenden Entscheidung nicht verlängert. 2. Die Zuschlagserteilung per Fax ist wirksam. Nach § 28 VOB/A kann der Zuschlag mündlich oder schriftlich erteilt werden, solange nicht anderes vereinbart wurde.

Normenkette:

GWB § 114 Abs. 2 S. 1 ; GWB § 123 S. 3 ; VgV § 13 Satz 1 ; VgV § 13 Satz 6 ; VOB/A § 28 ;

Entscheidungsgründe: