OLG Hamm - Urteil vom 26.04.2005
9 U 194/04
Normen:
BGB § 253 ; BGB § 823 ;
Fundstellen:
BauR 2006, 842
BauR 2006, 842
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, vom 23.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 639/03

Kein Schadensersatz bei fehlendem Nachweis der Kausalität der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2005 - Aktenzeichen 9 U 194/04

DRsp Nr. 2007/1722

Kein Schadensersatz bei fehlendem Nachweis der Kausalität der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

Kann der bei einem Treppensturz Geschädigte nicht beweisen, daß das Fehlen eines Treppengeländers ursächlich für den Sturz und die schweren Verletzungsfolgen war, scheidet ein Schadenersatzanspruch aus. Das gilt selbst dann, wenn durch das fehlende Treppengeländer die Verkehrssicherungspflicht verletzt wird und insoweit ein Verstoß gegen Bauordnungsrecht vorliegt.

Normenkette:

BGB § 253 ; BGB § 823 ;

Entscheidungsgründe:

I.