KG - Urteil vom 06.10.1999
24 U 359/99
Normen:
BGB §§ 912, 1004 ; ZPO § 265 ;
Fundstellen:
ZfIR 2000, 371
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 345/98

Kein Verlust der Passivlegitimation bei Wechsel im Eigentum des störenden Grundstücks während des Rechtsstreits; kein Überbau bei Errichtung eines vollständig auf dem Nachbargrundstück durchgeführten Anbaus

KG, Urteil vom 06.10.1999 - Aktenzeichen 24 U 359/99

DRsp Nr. 2000/2881

Kein Verlust der Passivlegitimation bei Wechsel im Eigentum des "störenden" Grundstücks während des Rechtsstreits; kein Überbau bei Errichtung eines vollständig auf dem Nachbargrundstück durchgeführten Anbaus

»1. Hat der Eigentümer eines Grundstücks Klage auf Beseitigung der Beeinträchtigung seines Eigentums gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks, von dem die Störung ausgeht, erhoben, wird die Passivlegitimation des Anspruchsgegners nicht dadurch berührt, dass dieser sein Eigentum am Grundstück während des Rechtsstreits durch Rechtsgeschäft oder Hoheitsakt verliert.2. Ein Überbau im Sinne von § 912 BGB liegt nicht vor, wenn nachträglich ein Anbau errichtet wird, der in seinen Abmessungen vollständig auf dem Nachbargrundstück liegt.«

Normenkette:

BGB §§ 912, 1004 ; ZPO § 265 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit dem 28. Juni 1996 Eigentümer des in P B gelegenen und im Grundbuch des Amtsgerichts von P 16 N verzeichneten Grundstücks (Bl. 31 - 34 d. A.), das sie mit notariellem Kaufvertrag vom 24. November 1995 (Bl. 35 - 47 d. A.) erwarben.