OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.06.2007
4 U 265/06
Normen:
BGB § 641 ; MaBV § 7 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-10 O 280/02,

Keine Ansprüche aus Bürgschaft nach § 7 MaBV wegen nach Abnahme auftretender Mängel

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 4 U 265/06

DRsp Nr. 2008/15484

Keine Ansprüche aus Bürgschaft nach § 7 MaBV wegen nach Abnahme auftretender Mängel

»1. Eine vom Auftragnehmer erteilt Bürgschaft zur Absicherung der Fertigstellung eines Bauwerkes ist mit erfolgter Abnahme herauszugeben. Eine vollständige Fertigstellung im Sinne der MaBV nicht dadurch ausgeschlossen, dass noch Mängel vorhanden sind. 2. Mängel die nicht im Abnahmeprotokoll festgehalten sind, sondern erst nach Abnahme auftreten, können zwar zu einem Rückzahlungsanspruch gegen den Bauträger begründen, nicht aber dazu führen, dass die Bürgschaft nach § 7 MaBV in Anspruch genommen werden kann.«

Normenkette:

BGB § 641 ; MaBV § 7 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten über die Abwicklung eines Bauträgervertrages. Die Klägerin war auf Grund eines am 22.12.1998 mit dem Beklagten abgeschlossenen Kaufvertrages zur umfassenden Sanierung des erworbenen Mehrfamilienhauses in O1 verpflichtet.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.

Das Landgericht hat den Beklagten wie folgt verurteilt (Hinzufügung der Ziffern durch den Senat):

1. Herausgabe von zwei Bürgschaftsurkunden

Zug um Zug gegen Herstellung einer ordnungsgemäßen Außenabdichtung der Kelleraußenwand und Stellung einer selbstschuldnerischen Austauschbürgschaft über einen Höchstbetrag von 16.182,08 Euro,