LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 31.01.2018 L 5 KR 4702/16
Normen:
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ArchG BW § 1 Abs. 1; ArchG BW § 1 Abs. 5 S. 1-2; HOAI § 34 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 10.11.2016
Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung einer auf der Grundlage eines Anstellungsvertrages als Sachbearbeiterin für den technischen Einkauf tätigen Architektin
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.2018 - Aktenzeichen L 5 KR 4702/16
DRsp Nr. 2019/12227
Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung einer auf der Grundlage eines Anstellungsvertrages als Sachbearbeiterin für den technischen Einkauf tätigen Architektin
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