OLG München - Beschluss vom 12.09.2005
Verg 20/05
Normen:
VOL/A § 25 Nr. 4 ;
Fundstellen:
NZBau 2006, 131
OLGReport-München 2005, 894
ZfBR 2005, 840

Keine Berücksichtigung von Nebenangeboten bei fehlender Feststellbarkeit des geforderten Gesamtpreises

OLG München, Beschluss vom 12.09.2005 - Aktenzeichen Verg 20/05

DRsp Nr. 2005/14921

Keine Berücksichtigung von Nebenangeboten bei fehlender Feststellbarkeit des geforderten Gesamtpreises

»Nebenangebote, welche die Berechnung eines vom Auftraggeber geforderten Gesamtpreises nicht zulassen, sind einer vergleichenden Wertung nicht zugänglich und können deshalb nicht in die Wertung miteinbezogen werden.«

Normenkette:

VOL/A § 25 Nr. 4 ;

Sachverhalt:

Der Antragsgegner schrieb am 26.3.2005 europaweit im Offenen Verfahren Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft im Landkreis Unterallgäu aus, welcher ca. 135.800 Einwohner umfasst. Eine Aufteilung in Lose ist vorgesehen. Das verfahrensgegenständliche Los 1 beinhaltet die Gestellung von Behältern (MGB) für Hausmüll und Bioabfall sowie 14-tägige bzw. teilweise wöchentliche Leerung der bereitgestellten Behälter und Transport des erfassten Hausmülls zu einer Umladestation bzw. zu einem Müllkraftwerk. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis; nach der Bekanntmachung werden Nebenangebote und Alternativvorschläge berücksichtigt.

In der Leistungsbeschreibung heißt es u.a.:

"2.3.1. Nebenangebote