BVerwG - Urteil vom 22.02.1974
IV C 18.73
Normen:
BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 133 Abs. 3;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14
DÖV 1974, 573
NJW 1974, 1345

Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für Grundstücksüberlassung

BVerwG, Urteil vom 22.02.1974 - Aktenzeichen IV C 18.73

DRsp Nr. 2009/19934

Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für Grundstücksüberlassung

Dem Grundeigentümer, der an die Gemeinde Straßenland unentgeltlich oder unter Wert übereignet, erwächst insoweit jedenfalls kein Entschädigungsanspruch, als dieser den Erschließungsaufwand erhöhen würde.

Normenkette:

BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 133 Abs. 3;

Gründe:

I.