Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für Grundstücksüberlassung
BVerwG, Urteil vom 22.02.1974 - Aktenzeichen IV C 18.73
DRsp Nr. 2009/19934
Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für Grundstücksüberlassung
Dem Grundeigentümer, der an die Gemeinde Straßenland unentgeltlich oder unter Wert übereignet, erwächst insoweit jedenfalls kein Entschädigungsanspruch, als dieser den Erschließungsaufwand erhöhen würde.
Normenkette:
BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 133 Abs. 3;
Gründe:
I.
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