OLG Karlsruhe - Urteil vom 26.06.2002
7 U 112/01
Normen:
VOB/B § 4 Nr. 3 § 4 Nr. 7 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2003, 61
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 07.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen O 155/99

Keine Hinweispflicht bezüglich etwaiger Nachfolgearbeiten bei mangelfreier Leistungserbringung eines Gewerks

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2002 - Aktenzeichen 7 U 112/01

DRsp Nr. 2003/2466

Keine Hinweispflicht bezüglich etwaiger Nachfolgearbeiten bei mangelfreier Leistungserbringung eines Gewerks

»Der Unternehmer, dem die Ausführung eines bestimmten Gewerks übertagen wurde und der seine Leistung mangelfrei erbringt, ist nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, in welcher Art und Weise das Folgegewerk auszuführen ist. Die Beratung und Information des Bestellers im Hinblick auf die Planung der Folgegewerke ist nicht geschuldet.«

Normenkette:

VOB/B § 4 Nr. 3 § 4 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO (a.F.) in Verbindung mit § 26 Nr. 5 EGZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe: