LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.03.2007
16 Sa 1602/06
Normen:
VTV Bau § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 28.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 ca 1053/05

Keine selbständige bauliche Betriebsabteilung bei wechselnden Tätigkeiten nach Auftragslage

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.03.2007 - Aktenzeichen 16 Sa 1602/06

DRsp Nr. 2007/17661

Keine selbständige bauliche Betriebsabteilung bei wechselnden Tätigkeiten nach Auftragslage

»Die Voraussetzungen einer selbständigen baulichen Betriebsabteilung im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VI VTV/Bau liegen nicht vor, wenn die Arbeitnehmer je nach Auftragslage sowohl für bauliche wie für nichtbauliche Arbeiten eingesetzt werden.«

Normenkette:

VTV Bau § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlungs- und Auskunftsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Juli und August 2002 sowie Februar 2004 bis Dezember 2005.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.