LG Potsdam, vom 31.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 94/01
Keine Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages bei behördlich geduldeter baurechtswidriger Bebauung
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - Aktenzeichen 5 U 71/06
DRsp Nr. 2007/1309
Keine Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages bei behördlich geduldeter baurechtswidriger Bebauung
Wird der planungs- und baurechtswidrige Bebauungszustand eines Grundstükkes von der zuständigen Behörde geduldet, ist es nicht rechtsfehlerhaft, den Wert der Bebauung in die Verkehrswertberechnung einzubeziehen unter entsprechender Berücksichtigung eines Verkehrswertrisikos. Ergibt sich dann zwischen Kaufpreis und festgestelltem Verkehrswert kein auffälliges Mißverhältnis, ist der Kaufvertrag nicht wegen Sittenwidrigkeit nichtig.