LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.06.2007
16 Sa 1061/06
Normen:
VTV-Bau § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 20.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1897/05

Keine Sozialkassenpflicht bei nur zeitlicher Kontrolle der beauftragten Subunternehmer durch eigene Arbeitnehmer im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.06.2007 - Aktenzeichen 16 Sa 1061/06

DRsp Nr. 2008/1753

Keine Sozialkassenpflicht bei nur zeitlicher Kontrolle der beauftragten Subunternehmer durch eigene Arbeitnehmer im Baugewerbe

»Ein Arbeitgeber, der die ihm von Kunden aufgetragenen baulichen Tätigkeiten nicht durch eigene Arbeitnehmer sondern durch Subunternehmer durchführen lässt, und dessen Arbeitnehmer auf den Baustellen kontrollieren, ob die Subunternehmer die Arbeiten zeitgerecht erbringen, ohne dass insoweit Kontroll- und Überwachungstätigkeiten gegenüber den Arbeitnehmern der Subunternehmer erfolgen, unterhält keinen baugewerblichen Betrieb im Sinne der Bautarifverträge (Abgrenzung zu BAG 11. Juni 1997 AP Nr.200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).«

Normenkette:

VTV-Bau § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug um Zahlungsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Oktober 2004 bis September 2005.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.