ArbG Hamburg, vom 15.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BV 16/22
Keine Verletzung der territorialen Hoheit bei Teilnahme an einer Verhandlung durch Bild- und Tonübertragung aus dem AuslandBeteiligtenfähigkeit des Betriebsrats bei Streit über seine rechtliche ExistenzErzwingung der Teilnahme des Arbeitgebers an monatlichen Besprechungen mit dem BetriebsratUnterschreitung der vorgesehenen Betriebsratsgröße wegen zu geringer Anzahl von WahlbewerbernVerständnis des Gesetzgebers zu § 11 BetrVGAnaloge Anwendung einer NormZwingende Teilnahme des Arbeitgebers an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
LAG Hamburg, Beschluss vom 14.06.2023 - Aktenzeichen 7 TaBV 1/23
DRsp Nr. 2023/16500
Keine Verletzung der territorialen Hoheit bei Teilnahme an einer Verhandlung durch Bild- und Tonübertragung aus dem AuslandBeteiligtenfähigkeit des Betriebsrats bei Streit über seine rechtliche ExistenzErzwingung der Teilnahme des Arbeitgebers an monatlichen Besprechungen mit dem BetriebsratUnterschreitung der vorgesehenen Betriebsratsgröße wegen zu geringer Anzahl von WahlbewerbernVerständnis des Gesetzgebers zu § 11BetrVGAnaloge Anwendung einer NormZwingende Teilnahme des Arbeitgebers an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
1. Gemäß § 128a Abs. 1ZPO kann das Prozessgericht den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten auch gestatten, aus dem Ausland an einer Verhandlung eines deutschen Gerichts im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen. Soweit nicht die Parteien oder Beteiligten persönlich angehört werden sollen, ist damit keine unzulässige Beeinträchtigung der territorialen Integrität des Aufenthaltsstaats verbunden.2. Liegt die Anzahl der Wahlbewerber bei einer Betriebsratswahl unterhalb der Anzahl der gemäß § 9BetrVG zu wählenden Betriebsratsmitglieder, ist in (ggf. mehrfacher) entsprechender Anwendung von § 11BetrVG auf die (jeweils) nächstniedrigere Stufe des § 9BetrVG so lange zurückzugehen, bis die Anzahl der Wahlbewerber ausreicht (Anschluss an: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 -).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.