I.
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen angeblich fehlerhafter Verkehrswertermittlung auf Schadensersatz in Anspruch. Wegen des Sachverhalts und der dort getroffenen Feststellungen wird zunächst auf das angefochtene Urteil verwiesen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 ZPO). Ergänzend ist Folgendes anzumerken:
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