I.
Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass der Beschluss Nr. 84-13/81 des Kreistages Potsdam vom 6. Mai 1981 insoweit nichtig war, als er ein Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Kleinmachnow festsetzte. Das Trinkwasserschutzgebiet ist während des Revisionsverfahrens durch § 13 Satz 2 der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Kleinmachnow vom 5. Januar 2004 (GVBl II S. 34) aufgehoben und durch eine neue Schutzgebietsfestsetzung ersetzt worden.
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