Kenntnis des Bauträgers von Möglichkeit der Bauvoranfrage
OLG Nürnberg, Urteil vom 23.04.1998 - Aktenzeichen 2 U 37/98
DRsp Nr. 2000/5464
Kenntnis des Bauträgers von Möglichkeit der Bauvoranfrage
Ein Bauträger, der einen Architekten mit der Ermittlung der maximalen Bebaubarkeit eines Grundstücks beauftragt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich die von dem Architekten vorgesehene Bebauungsmöglichkeit nicht verwirklichen läßt, da dies verbindlich im Wege einer Bauvoranfrage hätte festgelegt werden können. Dabei kann ein Architekt regelmäßig davon ausgehen, daß einem Bauträger die Möglichkeit eine Bauvoranfrage bekannt ist.