OLG Nürnberg - Urteil vom 23.04.1998
2 U 37/98
Normen:
BGB § 635 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 35

Kenntnis des Bauträgers von Möglichkeit der Bauvoranfrage

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.04.1998 - Aktenzeichen 2 U 37/98

DRsp Nr. 2000/5464

Kenntnis des Bauträgers von Möglichkeit der Bauvoranfrage

Ein Bauträger, der einen Architekten mit der Ermittlung der maximalen Bebaubarkeit eines Grundstücks beauftragt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich die von dem Architekten vorgesehene Bebauungsmöglichkeit nicht verwirklichen läßt, da dies verbindlich im Wege einer Bauvoranfrage hätte festgelegt werden können. Dabei kann ein Architekt regelmäßig davon ausgehen, daß einem Bauträger die Möglichkeit eine Bauvoranfrage bekannt ist.

Normenkette:

BGB § 635 ;

Hinweise:

Revision nicht angenommen (BGH, Beschluß vom 21.10.1999 -VII ZR 205/98

Fundstellen
IBR 2000, 35