BVerwG - Urteil vom 29.10.1969
IV C 78.68
Normen:
BBauG § 132 Nr. 4; BBauG § 135 Abs. 5;
Fundstellen:
BauR 1970, 172
Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6
VerwRspr 21, 682
ZMR 1970, 144
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 21.05.1968

Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in einer Ortssatzung; Fortbestehen von Garnisonverträgen mit der früheren Wehrmacht; Vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes vertraglich vereinbarter Erlaß von Anliegerleistungen

BVerwG, Urteil vom 29.10.1969 - Aktenzeichen IV C 78.68

DRsp Nr. 2009/23547

Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in einer Ortssatzung; Fortbestehen von Garnisonverträgen mit der früheren Wehrmacht; Vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes vertraglich vereinbarter Erlaß von Anliegerleistungen

1. Die Merkmale der Herstellung einer Straße sind hinsichtlich Fahrbahn, Gehweg, Radweg und Parkfläche genügend bezeichnet, wenn in der Ortssatzung hierfür wahlweise eine Asphaltdecke, eine Betondecke, eine Pflasterung oder ein Plattenbelag verlangt werden. 2. Garnisonverträge mit der früheren Wehrmacht sind nicht in jedem Falle ohne weiteres rechtsunwirksam geworden. 3. Ein vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes vertraglich vereinbarter Erlaß von Anliegerleistungen kann jedenfalls insoweit rechtswirksam bleiben, als auch nach geltendem Recht ein Erlaß möglich wäre.

Normenkette:

BBauG § 132 Nr. 4; BBauG § 135 Abs. 5;

Gründe:

I.