OLG Hamburg - Urteil vom 12.07.2018
3 U 28/11
Normen:
MarkenG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 13.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 327 O 218/10

Kennzeichnung Peek & Cloppenburg in einem Werbebeileger in der Zeitschrift petraKennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage zweier Unternehmen mit identischem FirmenkennzeichenÄltere Rechte an einer BezeichnungRecht der GleichnamigenErhöhung einer Verwechslungsgefahr

OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2018 - Aktenzeichen 3 U 28/11

DRsp Nr. 2019/7909

Kennzeichnung "Peek & Cloppenburg" in einem Werbebeileger in der Zeitschrift petra Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage zweier Unternehmen mit identischem Firmenkennzeichen Ältere Rechte an einer Bezeichnung Recht der Gleichnamigen Erhöhung einer Verwechslungsgefahr

1. Wird eine bereits bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage zweier Unternehmen mit identischem Firmenkennzeichen ohne Ausweitung des räumlichen Tätigkeitsbereichs ihrer Warenhäuser durch - zulässige - bundesweite Werbemaßnahmen des einen Unternehmens auch im räumlichen Tätigkeitsbereich des anderen Unternehmens gestört, dann muss dem von der Werbung angesprochenen Verkehr durch einen leicht erkennbaren, deutlich lesbaren und inhaltlich zutreffenden Hinweis, der nach seinem Sinn ohne weiteres erfassbar ist, hinreichend deutlich gemacht werden, welchem Unternehmen die Werbung zuzuordnen ist (Anschluss an u.a. BGH, GRUR 2010, 738, Rn. 37 - Peek & Cloppenburg I).