KG vom 02.12.1994
7 U 5651/94
Normen:
HOAI § 8 ;
Fundstellen:
MDR 1995, 257
NJW-RR 1995, 536

KG - 02.12.1994 (7 U 5651/94) - DRsp Nr. 1998/2529

KG, vom 02.12.1994 - Aktenzeichen 7 U 5651/94

DRsp Nr. 1998/2529

Eine Bindung an die Schlußrechnung des Architekten tritt nach Treu und Glauben dann nicht ein, wenn der Bauherr die mangelnde Prüffähigkeit rügt.

Normenkette:

HOAI § 8 ;

Hinweise:

Einschränkend das OLG Düsseldorf, BauR 1994, 146 (dem zustimmend Motzke/Wolff, S. 127, sowie Locher/Koeble/Frik, § 8 Rdn. 52): Es ist auf den Zeitpunkt und die Umstände der Rüge abzustellen. Eine alsbald nach Erhalt der Schlußrechnung ausgesprochene Beanstandung soll das Entstehen eines Vertrauenstatbestandes ausschließen.

Zu beachten ist der Unterschied zwischen der Rüge der Prüfbarkeit einerseits und der Prüfbarkeit selbst.

Fundstellen
MDR 1995, 257
NJW-RR 1995, 536