Einschränkend das OLG Düsseldorf, BauR 1994, 146 (dem zustimmend Motzke/Wolff, S. 127, sowie Locher/Koeble/Frik, § 8 Rdn. 52): Es ist auf den Zeitpunkt und die Umstände der Rüge abzustellen. Eine alsbald nach Erhalt der Schlußrechnung ausgesprochene Beanstandung soll das Entstehen eines Vertrauenstatbestandes ausschließen.
Zu beachten ist der Unterschied zwischen der Rüge der Prüfbarkeit einerseits und der Prüfbarkeit selbst.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|