KG - 26.06.1987 (4 U 2460/86) - DRsp Nr. 1996/16513
KG, vom 26.06.1987 - Aktenzeichen 4 U 2460/86
DRsp Nr. 1996/16513
Wenn die verlangte Leistung (Vorschläge, Skizzen, Vorentwürfe) mit Arbeitsaufwand und Kosten verbunden ist, werden diese in der Regel nicht unentgeltlich erbracht.Ein vergütungspflichtiger Architektenauftrag gilt als erteilt, wenn der Bauherr eine Vollmacht zur Verhandlung mit Behörden ausgestellt hat, eine Kostenermittlung nach DIN 276 entgegengenommen und an Behörden weitergeleitet hat und schriftliche Weisungen für Verhandlungen mit Behörden erteilt hat.