KG - Urteil vom 26.09.1997
4 U 3098/95
Normen:
BGB §§ 631, 649, 812 ;
Fundstellen:
BauR 1998, 348
DRsp I(138)847-2c
NJW-RR 1998, 451

KG - Urteil vom 26.09.1997 (4 U 3098/95) - DRsp Nr. 1998/17431

KG, Urteil vom 26.09.1997 - Aktenzeichen 4 U 3098/95

DRsp Nr. 1998/17431

»Verlangt der Auftraggeber bei vorzeitiger Beendigung eines Pauschalvertrages die Rückzahlung der von ihm zuviel geleisteten Abschlagszahlungen, hat er zur Schlüssigkeit lediglich die Höhe seiner Abschlagszahlungen und den Wert der bisher von dem Unternehmer erbrachten Leistungen anzugeben. Wendet der Unternehmer ein, der Wert seiner Leistungen und/oder sein Werklohnanspruch seien höher, trifft diesen hierfür die Darlegungs- und Beweislast.«

Normenkette:

BGB §§ 631, 649, 812 ;
Fundstellen
BauR 1998, 348
DRsp I(138)847-2c
NJW-RR 1998, 451