KG - Urteil vom 30.04.1997 (26 U 2534/96) - DRsp Nr. 1999/5439
KG, Urteil vom 30.04.1997 - Aktenzeichen 26 U 2534/96
DRsp Nr. 1999/5439
»Wird der Vertrag mit einem Statiker in einem Zeitpunkt aufgehoben, in dem die Kostenfeststellung noch nicht vorlag, dann ist die Honorarrechnung aufgrund der Kostenschätzung zu erstellen und dem Statiker steht kein Anspruch auf Vorlage der Endabrechnung zu.«