BVerwG - Beschluss vom 27.03.2018
4 B 60.17
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
ZfBR 2018, 479
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 04.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 17.380

Klärungsbedürftigkeit der Funktionslosigkeit von Bebauungsplanfestsetzungen hinsichtlich Berücksichtigung der Wahrung der städtebaulichen Zielsetzung

BVerwG, Beschluss vom 27.03.2018 - Aktenzeichen 4 B 60.17

DRsp Nr. 2018/5302

Klärungsbedürftigkeit der Funktionslosigkeit von Bebauungsplanfestsetzungen hinsichtlich Berücksichtigung der Wahrung der städtebaulichen Zielsetzung

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beklagte beimisst.