BVerwG - Beschluss vom 27.11.2018
9 A 10/17
Normen:
FStrG § 19 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; UmwRG § 6 S. 1-2; WHG § 27; VwVfG § 46;

Klage gegen Planfeststellungsbeschluss betreffend den Neubau einer Autobahn und eines Autobahnkreuzes; Enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses; Klagebegründungsfrist nach § 6 Satz 1 und 2 UmwRG; Mängel des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der Behandlung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots; Fehlende Beteiligung der Öffentlichkeit; Möglichkeit der Herleitung subjektiver Rechte aus den Vorschriften des UmRG und des WHG; Entbehrlichkeit der Berücksichtigung des Klimawandels bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

BVerwG, Beschluss vom 27.11.2018 - Aktenzeichen 9 A 10/17

DRsp Nr. 2019/8507

Klage gegen Planfeststellungsbeschluss betreffend den Neubau einer Autobahn und eines Autobahnkreuzes; Enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses; Klagebegründungsfrist nach § 6 Satz 1 und 2 UmwRG; Mängel des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der Behandlung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots; Fehlende Beteiligung der Öffentlichkeit; Möglichkeit der Herleitung subjektiver Rechte aus den Vorschriften des UmRG und des WHG; Entbehrlichkeit der Berücksichtigung des Klimawandels bei der Umweltverträglichkeitsprüfung