Klagevorbereitender Schriftverkehr |
Bei der Vorbereitung der Klage muss besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Anspruch auch tatsächlich in allen Punkten belegt ist und bewiesen werden kann. In dem Stadium, in dem die in Teil 17/3.2 dargestellte Schadensersatzklage erhoben werden soll, werden in aller Regel allerdings die entsprechenden Maßnahmen (Nacherfüllung oder Beseitigung der Mängel am Bauwerk) schon durchgeführt sein. Der klagevorbereitende Schriftverkehr wird sich daher meist auf Mahnschreiben wegen der Kostenerstattung beschränken.
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