BVerwG - Beschluss vom 08.06.2006
4 BN 8.06
Normen:
BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1; GG Art. 28 Abs. 2 S. 2; ROG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ROG § 11;
Fundstellen:
BRS 70 Nr. 13
ZfBR 2006, 783
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 08.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 2693/04

Kongruenzgebot bei der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben

BVerwG, Beschluss vom 08.06.2006 - Aktenzeichen 4 BN 8.06

DRsp Nr. 2006/19257

Kongruenzgebot bei der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben

Das Kongruenzgebot wird aus dem Zentrale-Orte-Prinzip abgeleitet; dieses Prinzip, aus dem Gemeinden ein Abwehrrecht gegen ein Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO in der Nachbargemeinde herleiten, ist nicht Ausfluss des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, sondern folgt daraus, dass den Gemeinden diese Rechtsstellung durch einen außergemeindlichen Planungsträger zugewiesen ist.

Normenkette:

BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1; GG Art. 28 Abs. 2 S. 2; ROG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ROG § 11;

Gründe:

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragstellerin beimisst.

1. Zunächst nötigt die Frage,