LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.09.2012
7 Sa 1799/11
Normen:
BGB § 611; BGB § 615;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 3 Ca 174/11 - 05.10.2012,

Konkreter Beschäftigungsanspruch bei vorangegangener hypothetischer Beschäftigungsmöglichkeit; Anspruch aus Annahmeverzug

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.09.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 1799/11

DRsp Nr. 2013/4292

Konkreter Beschäftigungsanspruch bei vorangegangener hypothetischer Beschäftigungsmöglichkeit; Anspruch aus Annahmeverzug

1. Wurde in einem Parallelrechtsstreit festgestellt, der Arbeitgeber habe nicht überzeugend dargelegt, dass der Arbeitnehmer nicht doch trotz der unstreitig vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen - evtl. in reduziertem Umfang - beschäftigt werden könne, bedeutet dies aber umgekehrt noch nicht, dass der Arbeitnehmer einen unbedingten Anspruch auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten hat.2. Anspruch auf Arbeitsentgelt aus Annahmeverzug besteht nur, sofern der Arbeitnehmer für den geltend gemachten Zeitraum leistungsfähig war.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts B vom 05. Oktober 2011 - 3 Ca 174/11 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 615;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Annahmeverzugsvergütung und tatsächliche Beschäftigung der Klägerin.

Die Beklagte ist eine diakonische Einrichtung der evangelischen Kirche A, die in B ein Alten- und Pflegeheim betreibt. Darin existieren vier Gruppen von Personalstellen, die nach Vorgabe der Kostenträger entsprechend der Belegungssituation personell zu besetzen sind und von diesen ausschließlich finanziert werden:

- der handwerklich-technische Bereich,