Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen
BGH, vom 07.11.1985 - Aktenzeichen VII ZR 270/81
DRsp Nr. 1998/2407
Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen
Miteinander konkurrierende werkvertragliche Schadensersatzansprüche und solche aus unerlaubter Handlung sind nach ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen grundsätzlich selbständig zu beurteilen. Würden jedoch vorrangige vertragliche Regelungen ausgehöhlt, gehen deliktische Ansprüche nicht weiter als vertragliche Schadensersatzansprüche.
Das dem Auftragnehmer nach § 13 Nr. 5 VOB/B zustehende Nachbesserungsrecht kann daher mit der Geltendmachung des Anspruches aus § 823 Abs. 1BGB nicht unterlaufen werden (BGH, aaO., vgl. auch OLG Bamberg, BauR 1987, 211).