BVerwG - Beschluß vom 30.10.1973
IV B 127.73
Normen:
BBauG § 36;
Fundstellen:
BRS 27 Nr. 142
Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 12

Koppelungsverbot für die Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Verträge

BVerwG, Beschluß vom 30.10.1973 - Aktenzeichen IV B 127.73

DRsp Nr. 2009/19931

Koppelungsverbot für die Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Verträge

Die Erfüllung eines dem Antragsteller zustehenden Genehmigungsanspruchs darf nicht von einer (zusätzlichen) Gegenleistung abhängig gemacht werden.

Normenkette:

BBauG § 36;

Gründe:

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die Voraussetzungen der mit ihr begehrten Zulassung der Revision sind nicht erfüllt. Die Rechtssache hat entgegen dem Beschwerdevorbringen keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).