I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihr Ehemann waren als einzige Kommanditisten an der M-GmbH & Co. KG (KG) mit je 100.000 DM Kommanditeinlage beteiligt. Das neben dem Festkapitalkonto bestehende veränderliche Kapitalkonto der Klägerin betrug am 31.12.1968 ./. 1.531.685 DM.
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