OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2003 - Aktenzeichen 2 U 49/00
DRsp Nr. 2004/19901
Kosten der Entsorgung kontaminierter Böden
»1. Wird in einem VOB-Vertrag das sog. Kontaminationsrisiko nicht geregelt, ist dieses nach der ebenfalls zum Vertrag gehörenden VOB Teil C zu klären.2. Gemäß DIN 18299 Abschnitt 3.3 i.V.m. Abschnitt 4.2.1 sind die weiteren Maßnahmen bei Antreffen von Schadstoffen in Böden Besondere Leistungen.3. Sind diese im Vertrag nicht beschrieben, kann der Auftragnehmer für den Mehraufwand aus Entsorgung von belastetem Erdmaterial eine zusätzliche Vergütung verlangen. «