Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens bei Zurücknahme des Nachprüfungsbegehrens im Beschwerderechtszug
OLG Dresden, Beschluss vom 16.11.2006 - Aktenzeichen WVerg 15/06
DRsp Nr. 2007/1489
Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens bei Zurücknahme des Nachprüfungsbegehrens im Beschwerderechtszug
»Hat die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen und dem Antragsteller die Verfahrenskosten - gegebenenfalls einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Auftraggebers - auferlegt, so bleibt diese Kostenentscheidung unberührt, wenn der Antragsteller sein Nachprüfungsbegehren im darauffolgenden Beschwerderechtszug zurücknimmt.«