OLG Dresden - Beschluss vom 16.11.2006
WVerg 15/06
Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 § 516 Abs. 3 ; GWB § 128 ;
Fundstellen:
NZBau 2007, 264
OLGReport-Dresden 2007, 249

Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens bei Zurücknahme des Nachprüfungsbegehrens im Beschwerderechtszug

OLG Dresden, Beschluss vom 16.11.2006 - Aktenzeichen WVerg 15/06

DRsp Nr. 2007/1489

Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens bei Zurücknahme des Nachprüfungsbegehrens im Beschwerderechtszug

»Hat die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen und dem Antragsteller die Verfahrenskosten - gegebenenfalls einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Auftraggebers - auferlegt, so bleibt diese Kostenentscheidung unberührt, wenn der Antragsteller sein Nachprüfungsbegehren im darauffolgenden Beschwerderechtszug zurücknimmt.«

Normenkette:

ZPO § 269 Abs. 3 § 516 Abs. 3 ; GWB § 128 ;

Entscheidungsgründe: