Kosten für Fremdsprachenunterricht als Werbungskosten
BFH, Urteil vom 24.04.1992 - Aktenzeichen VI R 141/89
DRsp Nr. 1996/11451
Kosten für Fremdsprachenunterricht als Werbungskosten
»Aufwendungen für Fremdsprachenunterricht sind nur bei einem konkreten Bezug zur Berufstätigkeit Fortbildungskosten. Ein Werbungskostenabzug scheidet aus, wenn eine Fremdsprache wegen einer im Ausland angestrebten Tätigkeit erlernt wird, die zu nicht der inländischen Besteuerung unterliegenden Einkünften führt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 20.10.1978 VI R 132/76, BFHE 126, 275, BStBl II 1979, 114).«
Normenkette:
EStG §§ 3c, 9 Abs. 1 S. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.