Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
OLG Hamm, Beschluß vom 28.12.1999 - Aktenzeichen 21 W 34/98
DRsp Nr. 2000/8603
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren kommt nur dann in Betracht, wenn ein Hauptsacheprozeß nicht anhängig wird. Als Hauptsacheverfahren ist jeder Rechtsstreit anzusehen, in dem über den Anspruch, auf dessen Grund sich das Beweisverfahren erstreckte, mit entschieden wird.