I. Die Antragsgegnerin errichtete für die Antragsteller in deren Auftrag ein Wohnhaus. Die Antragsteller haben wegen Mängeln gegen die Antragsgegnerin ein selbständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht durchgeführt. Der Sachverständige hat Mängel festgestellt, für deren Beseitigung er Kosten in Höhe von etwa 200.000 Ç ermittelt hat. Die Antragsgegnerin hat ihrer Subunternehmerin den Streit verkündet. Diese ist dem Verfahren auf Seiten der Antragsgegnerin beigetreten.
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