LG Düsseldorf, vom 21.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 40 OH 1/01
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2005 - Aktenzeichen I-23 W 10/05
DRsp Nr. 2006/9730
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung
»1. Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien entsprechend § 91aZPO nicht möglich.2. Beruht die Erledigungserklärung auf einem Ereignis, das das Interesse des Antragstellers an der Beweiserhebung entfallen lässt (v.a. Beseitigung der Mängel, die festgestellt werden sollen), ist sie auch nicht als eine Antragsrücknahme mit der zwingenden Kostenfolge entsprechend § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO auszulegen.«