OLG Celle - Beschluss vom 07.06.2007
13 Verg 5/07
Normen:
GWB § 118 Abs. 1 S. 3 § 128 ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e ;
Fundstellen:
NZBau 2008, 79
NZBau 2008, 79
ZfBR 2007, 611
ZfBR 2007, 611

Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren; Beweislast bei Ausschluss eines Bieters

OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2007 - Aktenzeichen 13 Verg 5/07

DRsp Nr. 2008/22195

Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren; Beweislast bei Ausschluss eines Bieters

»1. Lässt sich nicht klären, ob die tatsächlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, einen Bieter auszuschließen, geht diese Nichterweislichkeit jedenfalls dann nicht zu Lasten des Bieters, wenn sie im Verantwortungsbereich der Vergabestelle liegt.2. Zur Auslegung eines schriftlichen Vertragsangebots im Verhandlungsverfahren.3. Wer in der abschließenden Entscheidung unterliegt, hat die Kosten eines Eilverfahrens (hier: § 118 Abs. 1 S. 3 GWB) dann nicht zu tragen, wenn der Eilantrag aus Gründen erfolglos geblieben ist, die ihm nicht zuzurechnen sind (z.B. Antragsrücknahme, unzulässiger Antrag).«

Normenkette:

GWB § 118 Abs. 1 S. 3 § 128 ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e ;

Gründe: