Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen Ziffer 3 und 5 des Beschlusses der Vergabekammer Südbayern vom 29.03.2012, Az. Z3- 3-3194-1-01 - 01/12, wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach §
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird bis zum 8.5.2012 auf 107.012,89 EUR und ab diesem Zeitpunkt auf 7.398,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner schrieb im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften im Wege eines Offenen Verfahrens im Rahmen des Neubaus eines Operationszentrums am Universitätsklinikum M. G. baugebundene Medizintechnik aus.
Die Vergabeunterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de zum Download bereitgestellt.
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