Kostenentscheidung nach Erledigung des selbständigen Beweisverfahrens
LG Stuttgart, Beschluß vom 06.11.2000 - Aktenzeichen 27 OH 9/98
DRsp Nr. 2001/14145
Kostenentscheidung nach Erledigung des selbständigen Beweisverfahrens
Haben die Parteien eines selbständigen Beweisverfahrens sich vergleichsweise geeinigt, so ist über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 91a Abs. 1ZPO zu entscheiden.