LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.08.2018
7 Sa 436/18
Normen:
BGB § 611; BGB § 398; ZPO § 91a;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 14.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1515/17

Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend die Zahlung von Arbeitsentgelt durch Vorlage einer Abrechnung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.08.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 436/18

DRsp Nr. 2019/2246

Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend die Zahlung von Arbeitsentgelt durch Vorlage einer Abrechnung

Legt der Arbeitgeber erst nach Klagezustellung eine Abrechnung vor, aus der sich die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ergeben, können ihm nach übereinstimmender Erledigungserklärung die darauf anfallenden Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a ZPO auferlegt werden.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 14. März 2018 - 4 Ca 1515/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird an den Kläger

1.443,94 EUR (eintausendvierhundertdreiundvierzig 94/100) netto

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.270,89 EUR seit dem 16. Juni 2017 und aus weiteren 399,95 EUR seit dem 16. Juli 2017 zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 398; ZPO § 91a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Arbeitsentgelt für die Zeit vom 01.05. bis 09.06.2017.