Die Antragsgegnerin, die Stadt N., schrieb für den Umbau eines Fußballstadions im Offenen Verfahren nach §
Die Antragsgegnerin stellte am 18.1.2005 den Antrag, die ihr von der Antragstellerin zu erstattenden Kosten für die erste Instanz folgendermaßen festzusetzen:
Fahrkarte Nürnberg - Ansbach für zwei Mitarbeiter des Rechtsamtes
bzw, des Hochbauamtes der Stadt N. EUR 12,90
- Zeitversäumnis für die drei Mitarbeiter der Stadt N. wegen der
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