OLG Köln - Urteil vom 15.05.1998
20 U 91/97
Normen:
BGB § 649 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 86

Kündigung des Architektenvertrages; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

OLG Köln, Urteil vom 15.05.1998 - Aktenzeichen 20 U 91/97

DRsp Nr. 2000/5444

Kündigung des Architektenvertrages; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

1. Bei verzögerlicher und mangelhafter Ausführung des Planungsauftrags durch einen Architekten ist der Bauherr nur nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Kündigung des Vertrages berechtigt. 2. Zum Schadensersatz eines Bauträgers gegen einen Architekten wegen Fehlern bei der Kalkulation eines Bauvorhabens. Der Bauträger kann nicht ohne weiteres von dem Architekten übersehene höhere Kosten als Schadensersatz verlangen.

Normenkette:

BGB § 649 ;

Hinweise:

Revision nicht angenommen (BGH, Beschluß vom 24.06.1999 - VII ZR 228/98)

Fundstellen
IBR 2000, 86