Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der Kündigung nicht bekannten Verhaltens des Unternehmers
BGH, Urteil vom 12.06.1963 - Aktenzeichen VII ZR 272/61
DRsp Nr. 1996/15301
Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der Kündigung nicht bekannten Verhaltens des Unternehmers
Begründeter Anlaß für eine Kündigung des Handelsvertreters kann auch ein Verhalten des Unternehmers sein, das dem Handelsvertreter zum Zeitpunkt der Kündigung zwar noch nicht bekannt ist, aber objektiv bereits vorliegt; der Handelsvertreter muß sich jedoch nachträglich zumindest auf diesen Grund zur Rechtfertigung seiner Kündigung berufen.