LG Freiburg, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 111/09
Kündigung eines Vertrages mit einem ausländischen Bauunternehmen wegen Einleitung eines dem Insolvenzverfahren gleichstehenden Verfahrens über sein Vermögen; Ausübung des Wahlrechts des Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters nach französischem Recht bei vertraglicher Vereinbarung eines Kündigungsrechts für den Insolvenzfall; Anforderungen an die Kündigungserklärung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2012 - Aktenzeichen 13 U 150/10
DRsp Nr. 2012/8262
Kündigung eines Vertrages mit einem ausländischen Bauunternehmen wegen Einleitung eines dem Insolvenzverfahren gleichstehenden Verfahrens über sein Vermögen; Ausübung des Wahlrechts des Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters nach französischem Recht bei vertraglicher Vereinbarung eines Kündigungsrechts für den Insolvenzfall; Anforderungen an die Kündigungserklärung
1. Auch bei Zugrundelegung der im Jahre 1991 geltenden Fassung der VOB/B (DIN 1961 - Fassung August 1988) liegt ein Kündigungsgrund dann vor, wenn in einem Bauvertrag mit einem ausländischen Bauunternehmen ein staatlich überwachtes Verfahren eingeleitet wird, das einem Insolvenzverfahren gleichsteht.2. Das Wahlrecht des Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters nach französischem Insolvenzrecht entsprechend § 17KO bzw. § 103InsO kann ein auf vertraglicher Vereinbarung beruhendes Kündigungsrecht nicht ausschließen, wenn das Vertragsverhältnis deutschem Recht unterliegt. Es ist dabei unerheblich, dass nach französischem Insolvenzrecht (hier: Art. 37 Abs. 6 des Gesetzes vom 25.01.1985) Vertragsbestimmungen, die im Fall der Insolvenz des Vertragspartners die Auflösung oder Kündigung des Vertrags vorsehen, unwirksam sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.