VG Freiburg, vom 25.01.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 286/80
Landwirtschaft i.S. der §§ 146, 35 BauGB [Imkerei]; Zulässigkeit eines Wirtschafts- und Wohngebäudes im Außenbereich
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.1982 - Aktenzeichen 5 S 892/82
DRsp Nr. 1996/18189
Landwirtschaft i.S. der §§ 146, 35BauGB [Imkerei]; Zulässigkeit eines Wirtschafts- und Wohngebäudes im Außenbereich
1. Die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten des Urteils i.S. von § 118 Abs. 1VwGO kann mit der Berufung verlangt werden, wenn dieses Begehren nicht der einzige Gegenstand der Berufung ist.2. Eine "einzelne Frage des Vorhabens" i.S. von § 91 LBO muß nicht die Übereinstimmung mit einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift insgesamt betreffen. Die Erfüllung eines einzelnen Tatbestandsmerkmals einer Vorschrift, so die Privilegierung eines Vorhabens gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG vorbehaltlich der Erschließung, im Bauvorbescheidsverfahren zu klären, kann unter Beachtung von Sinn und Zweck dieses Verfahrens sachgerecht sein (a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.09.1982 - 3 S 1600/81).
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