OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.10.2003
17 U 210/02
Normen:
BGB § 389 ; EStG § 48 ; EStG § 48a ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2004, 148
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 31.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 24/02

Leistung der Bauabzugssteuer an das Finanzamt vor Fälligkeit hindert nicht die Erfüllungswirkung der Zahlung auf eine Werklohnforderung - keine Maßgeblichkleit der zivilrechtlichen Rückwirkung der Aufrechnung (§ 389 BGB) für das Steuerrecht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.10.2003 - Aktenzeichen 17 U 210/02

DRsp Nr. 2003/15011

Leistung der Bauabzugssteuer an das Finanzamt vor Fälligkeit hindert nicht die Erfüllungswirkung der Zahlung auf eine Werklohnforderung - keine Maßgeblichkleit der zivilrechtlichen Rückwirkung der Aufrechnung (§ 389 BGB) für das Steuerrecht

»§ 48 a EStG legt den Fälligkeitszeitpunkt der Bauabzugssteuer im Verhältnis zwischen Bauherr und Finanzamt fest, untersagt aber nicht, dass bereits vor Fälligkeit an das Finanzamt geleistet wird.«

Normenkette:

BGB § 389 ; EStG § 48 ; EStG § 48a ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil.