I.
Die Kläger sind Eheleute, die vom Beklagten (Finanzamt - FA -) für die Streitjahre 1994-1998 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt wurden.
Mit Bescheid der zuständigen Regierung vom 1. Juni 1993 (Bl. 33-36 FG-Akte) wurde dem Kläger aus Landes- und Bundesmitteln ein "Leistungsfreies Baudarlehen" nach dem Dritten Förderungsweg - Sonderprogramm - i.H.v. 222.300 DM bewilligt, und zwar für die Errichtung von drei Eigentumswohnungen in einem in S. (S) belegenen Mehrfamilienhaus.
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