LG Berlin - 16.02.1993 (1904/92) - DRsp Nr. 1996/18620
LG Berlin, vom 16.02.1993 - Aktenzeichen 1904/92
DRsp Nr. 1996/18620
Ein selbständiges Beweisverfahren ist unzulässig, wenn Tatsachen festgestellt werden sollen, die allein der Begründung eines bereits rechtskräftig abgewiesenen Anspruchs dienen können.