LG Berlin vom 25.11.1982
20 O 309/81
Normen:
BGB §§ 644, 645 ;
Fundstellen:
BauR 1984, 180

LG Berlin - 25.11.1982 (20 O 309/81) - DRsp Nr. 1996/18639

LG Berlin, vom 25.11.1982 - Aktenzeichen 20 O 309/81

DRsp Nr. 1996/18639

Werden Metallfensterrahmen eingebaut und verglast, so geht die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung der Rahmen und Scheiben auch ohne Abnahme auf den Eigentümer über, wenn ein wirkungsvoller Schutz durch den Unternehmer nicht erfolgen kann.

Normenkette:

BGB §§ 644, 645 ;
Fundstellen
BauR 1984, 180